Fakten


Die Methoden der Pelzzüchter sind heute so grausam wie vor dreissig Jahren. Im Namen der Mode werden jeden Tag hunderttausende von Tieren auf Pelzfarmen qualvoll getötet, nachdem sie ein kurzes, elendes Leben verbracht haben.

Jeder Echtpelz-Kragen, jeder auch noch so kleine Pelzbesatz steht für Leiden, Entbehrung, Angst und Schmerz und für einen qualvollen Tod: Pelzzüchter brechen den Tieren mit Eisenstangen das Genick, erdrosseln sie mit Drahtschlingen, verbrennen ihre Organe mit einem analen Stromschlag oder vergasen sie. Manchmal packen sie sie auch am Schwanz und schlagen sie gegen eine Wand, um sie zu betäuben – viele Tiere werden bei lebendigem Leib gehäutet. 

 

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Pelz ist auch für die Umwelt eine Qual: Er muss mit giftigen Chemikalien behandelt werden, damit die Fäulnisbakterien die Tierhaut nicht zerstören. Diese Chemikalien werden in Ländern wie China, einem der grössten Pelzproduzenten, einfach in ein Gewässer geleitet, was weitere Tiere leiden lässt.  

In den gesetzlichen Vorgaben für Pelztiere gibt es grosse Unterschiede. Grundsätzlich sind die meisten Pelztiere völlig unzureichend bis gar nicht geschützt.

Ende 2012 hat der Bundesrat eine neue Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten verabschiedet: Ab 1. März 2013 (mit einjähriger Übergangsfrist) sind die Geschäfte, die Pelzprodukte verkaufen, gesetzlich verpflichtet, die Felle zu deklarieren. 

 

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Angegeben werden muss Tierart, Herkunft des Felles und Gewinnungsart. Kann die Herkunft des Fells nicht einem Land zugeordnet werden, so ist der kleinstmögliche geografische Raum anzugeben, aus dem das Tier stammt. Ist die Gewinnungsart nicht bekannt, so ist folgender Text anzugeben: «Kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus der Käfighaltung, stammen.»

Kontrollen obliegen dem Bundesamt für Veterinärwesen. Der Bundesrat setzt die neue Verordnung per 1. März 2013 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft.

Die neue Regel geht zurück auf eine Motion von Nationalrätin Tiana Angelina Moser. Ein gänzliches Importverbot für Pelze aus tierquälerischer Haltung (Parlamentarische Initiative von Pascale Bruderer Wyss) scheiterte 2011 im Ständerat.  

Fakten


Der Europarat hat 1999 eine Empfehlung für Pelztiere in Farmen verabschiedet. Aus Tierschutzsicht ist sie allerdings völlig ungenügend, da die Käfighaltung auf engstem Raum zulässig bleibt. Auch Drahtgitterböden und fehlende Kletter-, Grabe- oder Bademöglichkeiten werden toleriert. 

Einige europäische Länder gehen mit gutem Beispiel voran und schützen Pelztiere durch nationale Regelungen:

  • Österreich und Grossbritannien haben Pelzfarmen gesetzlich verboten.
  • Bulgarien hat die Produktion sowie den Import und Export von Pelzen (Felle, nicht Produkte) verboten.
  • Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wildtiere wie Nerze und Füchse unter Zoostandards gehalten werden müssen. Diese Anforderungen sind so hoch, dass die Schweiz schon lange frei von Pelzfarmen ist.
  • In den Niederlanden ist das Halten von Füchsen und Chinchillas zur Pelzgewinnung verboten. Nerzfarmen sind ab 2024 verboten. 

In der EU wie in der Schweiz ist der Handel von Hunde- und Katzenfellen verboten. In der EU ist zudem der Import und Handel mit Robbenfellen untersagt. Im weltweit grössten Pelzproduzentenland China existieren überhaupt keine effektiven Tierschutzgesetze.  

Katzen auf einem chinesischen Tiermarkt, Ihr künftiger Pelzbesatz.